Dass die Beteiligung von Alitalia von November 2003 bis Juli 2005 gedauert haben soll, sei nach dem Gesagten unverständlich. Die [Verbindungen mit den anderen Luftverkehrsunternehmen] und die Auflistung in [dem damit zusammenhängenden E-Mail-Austasuch] per se genügten nicht, um Alitalia regelmässigen Informationsaustausch und Absprachen zu unterstellen. 347 847. Im Gegensatz zur Ansicht von Alitalia genügt eine [Verbindung mit den anderen Luftverkehrsunternehmen] und vor allem eine Auflistung [in dem damit zusammenhängenden E-Mail- 344 Vgl. act. [...]. 345 Vgl. act. [...]. 346 Vgl. act. [...]. 347 Vgl. act. [...].