Darüber hinaus habe Alitalia auch nicht am Treffen […] teilgenommen. Mithin werde bestritten, dass Alitalia regelmässig Informationen ausgetauscht und Abmachungen in Bezug auf Kriegsrisikozuschläge getroffen habe. Alitalia könne wiederum lediglich aufgrund ihrer [Verbindungen mit den anderen Luftverkehrsunternehmen] weder ein regelmässiger Informationsaustausch noch die automatische Kenntnis aller [damit in Zusammenhang stehenden Informationen] unterstellt werden. 345 843. Zu den Ausführungen von Alitalia kann zunächst festgehalten werden, dass das Ausmass ihrer Tätigkeiten im Bereich Luftfracht für die Teilnahme an den Kontakten unerheblich ist (vgl. Rz 1123).