Von Regelmässigkeit könne bei dieser Beweislage keine Rede sein. Deshalb bestreitet Alitalia, dass sie regelmässig Informationen ausgetauscht und Abmachungen betreffend Treibstoffzuschläge getroffen habe. Alitalia könne lediglich aufgrund ihrer [Verbindung mit den anderen Luftvekrehrsunternehmen] weder 342 Vgl. act. [...]. 343 Vgl. act. [...].