Gemäss South African seien die zur Diskussion stehenden Informationen/Daten durch die einzelnen Luftfahrtunternehmen regelmässig beziehungsweise in den meisten Fällen 338 bereits vor der Mitteilung [an die anderen Luftverkehrsunternehmen] öffentlich zugänglich gemacht worden. Es fehle daher gemäss Literatur bereits am Kriterium der Vertraulichkeit und der Aktualität, zumal aufgrund des Austausches von bereits veröffentlichten Daten kein kartellrechtswidriges Verhalten vorliegen könne.