Der Antrag stütze sich primär und teilweise auch nur auf einzelne, subjektive Angaben derjenigen Parteien, welche eine Selbstanzeige eingereicht hätten, sowie auf deren umfangreichen eingereichten Unterlagen (diverse E-Mails, Sitzungsprotokolle etc.). Objektive Beweise wie etwa eine explizite, schriftlich abgefasste Vereinbarung, welche ein bewusstes und gewolltes wettbewerbswidriges Zusammenwirken der Parteien belegen würde, existierten nicht.