331 Vgl. act. [...]. 332 Vgl. act. [...], act. [...]. 711.112-00003/COO.2101.111.6.412012 63 gehörten unter anderem auch die Unschuldsvermutung sowie der Grundsatz «in dubio pro reo». Dabei hätten die Behörden nicht nur nach be-, sondern auch nach entlastendem Material zu suchen und dieses ebenfalls in die Beweiswürdigung einfliessen zu lassen. 333 823. Zur Zulässigkeit des Indizienbeweises ist darauf hinzuweisen, dass es hierbei um die Frage der Art der Beweisführung geht. Es geht nicht um die Beweiswürdigung beziehungsweise das Beweismass.