Es werde nicht substantiiert dargelegt, ob und inwieweit Frachtraten in Bezug auf Strecken zwischen der Schweiz und dem Ausland abgesprochen worden seien. […] 800. Diesen Ausführungen ist entgegenzuhalten, dass es im Rahmen der Sachverhaltsfeststellung zunächst darum geht, zu zeigen, ob bestimmte Kontakte stattgefunden haben. […] Ohne umfassende Abklärung und Darstellung des Sachverhalts kann die Frage nicht beantwortet werden, ob sich die festgestellten Kontakte auch auf die Schweiz auswirkten. Soweit die fehlende Auswirkung dazu führt, dass die fraglichen Sachverhalte nicht in den Geltungsbereich des Kartellgesetzes beziehungsweise in die Zuständigkeit der schweizerischen Wett-