711.112-00003/COO.2101.111.6.412012 58 750. Mit den Kontakten erfolgten ein regelmässiger Informationsaustausch und Abmachungen bezüglich Kommissionierung von Zuschlägen. Insbesondere betrafen die Kontakte die Weigerung der Luftverkehrsunternehmen, die Speditionsunternehmen, welche für die Luftverkehrsunternehmen die Zuschläge erhoben und einzogen, mit einer Kommission zu entschädi-