212. Teilweise bezeichneten die Luftverkehrsunternehmen die verschiedenen Beträge gemäss Indexwerten auch als Stufe («level»). Beispielsweise sprechen Luftverkehrsunternehmen bei einer Erhöhung in den Treibstoffzuschlägen von einem Schritt auf die nächst höhere Stufe. 213. Unterschiede bei den Treibstoffzuschlägen bestanden [auf allen fünf vorliegend relevanten Strecken] in der Berücksichtigung von Kurz- und Langstrecken: Einige Unternehmen wendeten unabhängig von der Strecke immer den gleichen Treibstoffzuschlag an. Andere Unternehmen berücksichtigten bei der Höhe der Treibstoffzuschläge die Unterscheidung zwischen Kurz- und Langstrecken.