Luftverkehrsunternehmen können in einem Land für die Abwicklung ihrer Luftfrachttätigkeiten selbständig tätig sein oder über einen Generalverkaufsagenten. Der Agent ist eine vom Luftfrachtführer bevollmächtigte Person oder ein bevollmächtigtes Unternehmen, um alle bei der Eingangs- und Ausgangsabfertigung der Flugzeuge und im Zusammenhang mit deren Passagieren, Ladungen oder Besatzung anfallenden Formalitäten zu erledigen. 299 Beim Frachtführer handelt es sich um das Unternehmen, das den eigentlichen Transport einer Ware durchführt. 300 Wird ein Transport von einem Verlader in Auftrag gegeben, organisiert ihn in der