Im vorliegenden Fall entschied das Sekretariat auf Deutsch als Verfahrenssprache. Dies erfolgte stillschweigend, indem bereits das Eröffnungsschreiben vom 13. Februar 2006 in deutscher Sprache abgefasst wurde. Dabei ist einzuräumen, dass [...] eine französischsprachige Übersetzung des Eröffnungsschreibens erhalten hat. [...] wurde demgegenüber die deutsche Originalversion zugestellt. Als ausschlaggebend für die Sprachwahl kann einerseits die Sprache der ersten Selbstanzeige angesehen werden. Zudem führt andererseits eine (klare) Mehrheit der Parteien ihre Korrespondenz in deutscher Sprache.