Dabei führt der Jahresfinanzbericht aus: «[…]» 254 Aufgrund der Konsolidierung geht [...] selber von einer Ausübung der Kontrolle über [...] und [...] aus. Dies deckt sich mit der Festlegung eines gruppenweiten Strategierahmens durch den Vorstand («Board of Directors») von [...]. 255 Schliesslich ist darauf hinzuweisen, dass [...] die Selbstanzeige gemäss Artikel 49a Absatz 2 KG in ihrem Namen und im Namen ihrer Tochtergesellschaften [...] und [...] eingereicht hat. 256 Dabei verlangt Artikel 49a Absatz 2 KG, dass «das Unternehmen» die Selbstanzeige einreicht.