] nicht ein einziges Unternehmen gemäss Artikel 2 KG bilde. Gemäss Rechtsprechung des Bundesverwaltungsgerichts in Sachen Publigroupe würde ein Konzern nur dann als ein einziges Unternehmen gemäss Artikel 2 KG qualifiziert, wenn die Konzernmutter die Tochtergesellschaften kontrollieren könne und effektiv auch kontrolliere. Dabei hätte die WEKO zu beweisen, dass die fraglichen Tochtergesellschaften über gar keine Handelsfreiheit gegenüber ihrer Muttergesellschaft auf dem Markt verfügen würden. 251 Im europäischen Gerichtsverfahren sei die Verfügungsadressatschaft der Konzernmutter [...] ebenfalls Streitgegenstand. Diese Frage sei noch nicht entschieden.