109 StGB angewendet werde). Ohne analoge Anwendung dieser Vorschriften wären Verstösse gegen Artikel 5 Absatz 3 KG unverjährbar. Unverjährbare Straftaten gäbe es im schweizerischen Recht grundsätzlich nicht. 245 162. Dazu kann auf die Ausführungen in den Randziffern 113 und 117 f. verwiesen werden. 163. Weiter macht [...] einen Verstoss gegen das Beschleunigungsgebot geltend. Die Gesamtdauer sei als überlang zu bezeichnen. Zudem sei das Verfahren offensichtlich verschleppt worden. 246 164. Dazu kann auf die Ausführungen in den Randziffern 120 und 154 verwiesen werden.