Vielmehr ging es im Fall VSW-Richtlinien um rechtliche Fragen. Gemäss Bundesgericht war zu berücksichtigen, «dass es sich um einen Pilotfall handelte, der eine Vielzahl neuer Fragen stellte, und dass die Vorinstanz zunächst ihre Funktion als Gericht nach Art. 6 EMRK in einem Verfahren mit Strafcharakter definieren musste». 232 Schliesslich gilt es auch festzuhalten, dass nicht von der Untätigkeit einer Behörde gesprochen werden kann, nur weil in einem bestimmten Zeitraum keine Korrespondenz geführt wurde und sich entsprechend keine Aktenstücke im Aktenverzeichnis finden lassen. 155. Singapore folgert, dass Singapore über Singapore Cargo keine Kontrolle ausübe.