Das Sekretariat habe die Einsicht in seine Korrespondenz mit der EU-Kommission verweigert. Sollte die EU-Kommission die Interpretation des EU-Luftverkehrsabkommen durch das Sekretariat nicht teilen, sei das eine Tatsache, die offengelegt werden müsse, weil sie die Argumente von Polar in Bezug auf die Zuständigkeit der WEKO stärken würde. Zudem sei anzunehmen, dass der Inhalt dieser Korrespondenz das Sekretariat zumindest indirekt beeinflusst habe. Geheimhaltungsgründe, insbesondere Gründe der inneren oder der äusseren Sicherheit der Schweizerischen Eidgenossenschaft in Bezug auf die genannte Korrespondenz, seien nicht ersichtlich. 203 199 Vgl. act. [...].