Es sei [...] keine Sanktion aufzuerlegen. - Subeventualiter: Es sei die Sanktion gegenüber [...] substanziell zu reduzieren. A.3.5 Stellungnahmen der Parteien zum Verfahren A.3.5.1 Stellungnahme [...] 112. [...] vertritt die Ansicht, dass die Dauer der Untersuchung mit siebeneinhalb Jahren bei Weitem zu lang sei. Es sei praktisch nicht mehr möglich, zu einzelnen Sachverhaltsfragen heute noch Feststellungen zu treffen. Bei dieser Sachlage sei eine effektive Verteidigung oder 182 Vgl. act. [...]. 183 Vgl. act. [...]. 184 Vgl. act. [...]. 185 Vgl. act. [...]. 186 Vgl. act. [...].