A.3.3 Ausländische Verfahren 94. Die Schweiz ist nicht die einzige Jurisdiktion, in welcher die Verhaltensweise der Luftverkehrsunternehmen Gegenstand kartellrechtlicher Verfahren war. 95. In der EU hat die Kommission elf Luftfrachtunternehmen wegen der Bildung eines weltweiten Kartells, das Luftfrachtdienste im Europäischen Wirtschaftsraum beeinträchtigte, Geldbussen in Höhe von insgesamt 799 445 000 Euro auferlegt. 165 Dabei kommt die EU- Kommission zum Schluss, dass eine einzige und fortgesetzte Zuwiderhandlung («single and continuous infringement») vorliegt. Allerdings fochten einige Parteien diesen Entscheid an. Deshalb ist der Entscheid noch nicht rechtskräftig.