Auf die dagegen erhobene Beschwerde von [...] trat das Bundesverwaltungsgericht mit Entscheid vom 5. Dezember 2012 nicht ein. 129 83. Seit dem 4. September 2012 wurde den Parteien Einsicht in die Selbstanzeigedossiers gewährt. 130 Vorgängig stellte das Sekretariat mit Schreiben vom 28. August 2012 den Parteien für die Einsicht in die Selbstanzeigedokumente eine Einhaltungszusage zu, damit sich die Einsicht nehmenden Parteien und deren Rechtsvertretungen verpflichteten, dass sie die Akteneinsicht in Selbstanzeigedokumente nur zum Zweck der Verteidigung im rubrizierten Untersuchungsverfahren wahrnehmen würden und die Inhalte und die Dokumente nicht an Dritte oder