{"Signatur": "CH_WBK_001", "Spider": "CH_WEKO", "Datum": "2013-12-02", "PDF": {"Datei": "CH_WEKO/CH_WBK_001_Abreden-im-Bereich-L_2013-12-02.pdf", "URL": "https://www.weko.admin.ch/dam/weko/de/dokumente/2022/abreden_im_bereich_luftfracht_verfuegung_vom_2_dezember_2013.pdf.download.pdf/Abreden%20im%20Bereich%20Luftfracht%20Verf%C3%BCgung%20vom%202.%20Dezember%202013.pdf", "Checksum": "27f858d3271fdd6f04e1ed5b27407471"}, "Scrapedate": "2026-02-13", "Num": ["Abreden im Bereich Luftfracht"], "Kopfzeile": [{"Sprachen": ["de"], "Text": "Wettbewerbskommission 02.12.2013 Abreden im Bereich Luftfracht"}, {"Sprachen": ["fr"], "Text": "Wettbewerbskommission 02.12.2013 Abreden im Bereich Luftfracht"}, {"Sprachen": ["it"], "Text": "Wettbewerbskommission 02.12.2013 Abreden im Bereich Luftfracht"}], "Meta": [{"Sprachen": ["de"], "Text": "Eidgenossenschaft Wettbewerbskommission "}, {"Sprachen": ["fr"], "Text": "Conféderation Wettbewerbskommission "}, {"Sprachen": ["it"], "Text": "Confederazione Wettbewerbskommission "}], "Abstract": [{"Sprachen": ["de", "fr", "it"], "Text": "Abreden im Bereich Luftfracht"}], "ScrapyJob": "446973/67/1907", "Zeit UTC": "13.02.2026 03:12:56", "Checksum": "f2b12594108954929fbadcb925474e32", "Chunktext": "Auszug aus dem Entscheid Wettbewerbskommission 02.12.2013 Abreden im Bereich Luftfracht\nRegeste:\nAbreden im Bereich Luftfracht\n\n(i) Stellungnahme [...]\n1517. [...] bringt vor, dass selbst wenn eine Abrede für Frachtraten vorliegen würde, die gesetzliche Vermutung der Beseitigung des Wettbewerbs nach Artikel 5 Absatz 3 KG widerlegt\nwerden könnte. Auf sämtlichen relevanten Strecken hätte intensiver Wettbewerb bestanden\nund es werde im festgestellten Sachverhalt sogar wiederholt davon berichtet, dass wegen\nÜberkapazitäten und scharfen Wettbewerbsbedingungen die Versuche einer Abrede bei den\nFrachtraten gescheitert wären. 733 Zunächst sei es sachgerechter, die Prüfung mit dem Innenwettbewerb unter den an der Abrede beteiligten Unternehmen zu beginnen und erst im Anschluss daran den Aussenwettbewerb zu untersuchen. So sei unter anderem das Bundesgericht im Fall Buchpreisbindung vorgegangen.\n1518. Dieser Auffassung von [...] ist nicht beizupflichten. Aus dem erwähnten Bundesgerichtsentscheid ergibt sich keine verbindliche Reihenfolge der Prüfung von Aussen- und Innenwettbewerb. Tatsächlich behandelt das Bundesgericht zuerst die Frage des Aussenwettbewerbs\nund danach die Frage des Innenwettbewerbs. 734 Es ist jedoch nicht entscheidend, in welcher\nReihenfolge die Prüfung erfolgt.\n1519. Zudem ist in Erinnerung zu rufen, dass [...] eine Selbstanzeige gemäss Artikel 49a Absatz 2 KG eingereicht hat, welche auch Frachtraten umfasst. 735 Ausserdem ist darauf hinzuweisen, dass eine Selbstanzeige die Beteiligung an einer Wettbewerbsbeschränkung beziehungsweise einem Wettbewerbsverstoss voraussetzt. Dies geht aus dem Wortlaut der Bestimmungen der KG-Sanktionsverordnung (Art. 8 Abs. 1 SVKG und Art. 12 Abs. 1 SVKG) hervor.\nSinn und Zweck der Selbstanzeige ist es gemäss Artikel 49a Absatz 2 KG denn (letztlich)\nauch, unzulässige Wettbewerbsbeschränkungen aufzudecken und zu beseitigen. 736 Mit dem\nInstrument Selbstanzeige wurde für die Unternehmen ein finanzieller Anreiz geschaffen, die\n\n732 Vgl. BGE 129 II 18, E. 8.3.3 (= RPW 2002/4, 746 f. E. 8.3.3), Buchpreisbindung.\n\n733 Vgl. act. [...].\n\n734 Vgl. BGE 129 II 18, E. 8.1 f. (= RPW 2002/4, 746 f. E. 8.1 f.), Buchpreisbindung.\n\n735 Vgl. act. [...], act. [...].\n\n736 Vgl. CHRISTOPH TAGMANN/BEAT ZIRLICK, Schwächen und Risiken der Bonusregelung im schweizeri-\n\nschen Kartellrecht, in: Jusletter (2009), Rz 6.\n\n"}