{"Signatur": "CH_WBK_001", "Spider": "CH_WEKO", "Datum": "2013-12-02", "PDF": {"Datei": "CH_WEKO/CH_WBK_001_Abreden-im-Bereich-L_2013-12-02.pdf", "URL": "https://www.weko.admin.ch/dam/weko/de/dokumente/2022/abreden_im_bereich_luftfracht_verfuegung_vom_2_dezember_2013.pdf.download.pdf/Abreden%20im%20Bereich%20Luftfracht%20Verf%C3%BCgung%20vom%202.%20Dezember%202013.pdf", "Checksum": "27f858d3271fdd6f04e1ed5b27407471"}, "Scrapedate": "2026-02-13", "Num": ["Abreden im Bereich Luftfracht"], "Kopfzeile": [{"Sprachen": ["de"], "Text": "Wettbewerbskommission 02.12.2013 Abreden im Bereich Luftfracht"}, {"Sprachen": ["fr"], "Text": "Wettbewerbskommission 02.12.2013 Abreden im Bereich Luftfracht"}, {"Sprachen": ["it"], "Text": "Wettbewerbskommission 02.12.2013 Abreden im Bereich Luftfracht"}], "Meta": [{"Sprachen": ["de"], "Text": "Eidgenossenschaft Wettbewerbskommission "}, {"Sprachen": ["fr"], "Text": "Conféderation Wettbewerbskommission "}, {"Sprachen": ["it"], "Text": "Confederazione Wettbewerbskommission "}], "Abstract": [{"Sprachen": ["de", "fr", "it"], "Text": "Abreden im Bereich Luftfracht"}], "ScrapyJob": "446973/67/1907", "Zeit UTC": "13.02.2026 03:12:56", "Checksum": "f2b12594108954929fbadcb925474e32", "Chunktext": "Auszug aus dem Entscheid Wettbewerbskommission 02.12.2013 Abreden im Bereich Luftfracht\nRegeste:\nAbreden im Bereich Luftfracht\n\n 711.112-00003/COO.2101.111.6.412012 169\n1415. Wie bereits erwähnt, antwortet im Rahmen der St. Galler Luftfracht-Studie ein erheblicher Anteil der Verlader, dass Luftfrachttransporte über die Schweizer Flughäfen nicht durch\nandere Transportarten ersetzbar sind. Obwohl die Mehrheit (58 %) der antwortenden exportierenden Verlader die Organisation der Luftfracht an Logistikdienstleister abgegeben hat,\nnimmt über die Hälfte von ihnen Einfluss auf die Auswahl der im Export genutzten Flughäfen. 684 Eine Reihe von Kriterien spielt bei der Flughafenwahl der Verlader für den Export und\nden Import eine wichtige Rolle. Sie betreffen die Infrastruktur, Dienstleistungen und regulatorische Rahmenbedingungen der Luftfrachtstandorte. Von höchster Bedeutung im Export sind\ndabei die Geschwindigkeit der Warenübergabe, die Anzahl der direkt angeflogenen Destinationen und ihre Frequenz, die Öffnungszeiten von Zoll und Abfertigern sowie deren Erreichbarkeit.\n1416. Im Importverkehr geben ebenfalls mehr als die Hälfte der importierenden Verlader die\nOrganisation ihrer Transporte in die Hände eines oder mehrerer Logistikdienstleister. 685 Im\nGegensatz zum Exportverkehr ist der Einfluss der Importeure auf die Flughafenwahl gering.\nVon den Importeuren, welche die Organisation ihrer Transporte an Logistikdienstleister abgeben, nehmen 87 % gar keinen Einfluss auf die Auswahl von Flughafen und Fluggesellschaft.\nVon den im Rahmen der St. Galler Luftfracht-Studie antwortenden Importeuren geben 62 %\nan, dass über die Hälfte der Waren nach Gewicht per Luftfracht über die Schweizer Flughäfen\neingeführt werden.\n1417. Aufgrund vorangehender Ausführungen, unter Berücksichtigung der schweizerischen\nVerhältnisse und unter Berücksichtigung der Luftverkehrsabkommen ohne Möglichkeit von Tarifkoordination (vgl. vorne Rz 1035) sowie des EU-Luftverkehrsabkommens, können für die\nBeurteilung im vorliegenden Fall als relevante Märkte die unidirektionale (bzw. bei grenzüberschreitender Luftfracht um die binationale) Beförderung von Luftfracht auf folgenden Strecken\nabgegrenzt werden:\n- Schweiz – USA beziehungsweise USA – Schweiz,\n- Schweiz – Singapur beziehungsweise Singapur – Schweiz,\n- Schweiz – Tschechische Republik beziehungsweise Tschechische Republik –\nSchweiz,\n- Schweiz – Pakistan beziehungsweise Pakistan – Schweiz,\n- Schweiz – Vietnam beziehungsweise Vietnam – Schweiz.\n\nB.3.4.4.4 Frage der gesetzlichen Vermutung gemäss Artikel 5 Absatz 3 KG\n\n(i) Vorbemerkungen\n1418. Die grössten von der IATA im Gesamt-Linienluftverkehr erfassten Luftverkehrsunternehmen im Bereich Luftfracht im Jahr 1996 sind in Tabelle 21 enthalten. Zur Übersicht gibt Tabelle\n21 gleichzeitig an, welche Luftverkehrsunternehmen an der Wettbewerbsabrede über den\nPreis für Luftfrachtleistungen beteiligt waren.\n\n684 EHRENTAL, HOFSTETTER, STÖLZLE (Fn 410), St. Galler Luftfracht-Studie, 27.\n\n685 EHRENTAL, HOFSTETTER, STÖLZLE (Fn 410), St. Galler Luftfracht-Studie, 28.\n\n711.112-00003/COO.2101.111.6.412012 170\nTabelle 21: die grössten Luftverkehrsunternehmen im Gesamt-Linienluftverkehr der IATA\n1996 (POMPL (Fn 12), 96, basierend auf den Quellen Lufthansa: Zahlen, Daten, Fakten 1997\nund Association of European Airlines: Yearbook 1997) 686\n\nLuftverkehrsunter- Fracht in Mio. verkaufter […]\nnehmen Tonnenkilometer\nLufthansa 6019 [...]\nKorean 4819 […]\nAir France 4656 [...]\nSingapore 4116 […]\nJapan Air 3880 [...]\nKLM 3780 [...]\nBritish 3494 [...]\nCathay 3180 [...]\nNorthwest Airlines 2790 […]\nUnited 2607 […]\nAmerican 2361 […]\nSwiss 1623 [...]\nNippon Cargo 1611 […]\nTotal 44 936\n\n1419. Tabelle 21 zeigt, dass die Mehrheit der grössten Luftverkehrsunternehmen an der Wettbewerbsabrede beteiligt war. Die an der Wettbewerbsabrede beteiligten Luftverkehrsunternehmen verkauften 1996 zusammen Fracht in Höhe von […] Millionen Tonnenkilometer. Dies\nstellt gemessen am Total der von den grössten Luftverkehrsunternehmen verkauften Tonnenkilometer einen Anteil von […] % dar.\n1420. Ein ähnliches Bild zeigt sich bei einer europaweiten Betrachtung. Die grössten europäischen Luftverkehrsunternehmen im Bereich Luftfracht im Jahr 1996 sind in Tabelle 22 enthalten.\nTabelle 22: die grössten europäischen Luftverkehrsunternehmen (POMPL (Fn 12), 96, basierend auf den Quellen Lufthansa: Zahlen, Daten, Fakten 1997 und Association of European\nAirlines: Yearbook 1997)\n\n"}