{"Signatur": "CH_WBK_001", "Spider": "CH_WEKO", "Datum": "2013-12-02", "PDF": {"Datei": "CH_WEKO/CH_WBK_001_Abreden-im-Bereich-L_2013-12-02.pdf", "URL": "https://www.weko.admin.ch/dam/weko/de/dokumente/2022/abreden_im_bereich_luftfracht_verfuegung_vom_2_dezember_2013.pdf.download.pdf/Abreden%20im%20Bereich%20Luftfracht%20Verf%C3%BCgung%20vom%202.%20Dezember%202013.pdf", "Checksum": "27f858d3271fdd6f04e1ed5b27407471"}, "Scrapedate": "2026-02-13", "Num": ["Abreden im Bereich Luftfracht"], "Kopfzeile": [{"Sprachen": ["de"], "Text": "Wettbewerbskommission 02.12.2013 Abreden im Bereich Luftfracht"}, {"Sprachen": ["fr"], "Text": "Wettbewerbskommission 02.12.2013 Abreden im Bereich Luftfracht"}, {"Sprachen": ["it"], "Text": "Wettbewerbskommission 02.12.2013 Abreden im Bereich Luftfracht"}], "Meta": [{"Sprachen": ["de"], "Text": "Eidgenossenschaft Wettbewerbskommission "}, {"Sprachen": ["fr"], "Text": "Conféderation Wettbewerbskommission "}, {"Sprachen": ["it"], "Text": "Confederazione Wettbewerbskommission "}], "Abstract": [{"Sprachen": ["de", "fr", "it"], "Text": "Abreden im Bereich Luftfracht"}], "ScrapyJob": "446973/67/1907", "Zeit UTC": "13.02.2026 03:12:56", "Checksum": "f2b12594108954929fbadcb925474e32", "Chunktext": "Auszug aus dem Entscheid Wettbewerbskommission 02.12.2013 Abreden im Bereich Luftfracht\nRegeste:\nAbreden im Bereich Luftfracht\n\n 711.112-00003/COO.2101.111.6.412012 168\nund Ersatzteilen sowie für Wertfracht (z. B. Hochleistungs-Elektronik und Edelmetalle) nützlich.\n1410. Was die Distanz betrifft, so besteht allerdings keine allgemeingültige Definition für Streckenlängen. 677 So zählt eine mögliche Definition die Strecken von 400 km bis 1000 km zum\nKurzstreckenverkehr, von 1000 km bis 2000 km zum Mittelstreckenverkehr und über 2000 km\nzum Langstreckenverkehr. Eine andere Definition versteht Strecken bis 2000 km als Kurzstreckenverkehr, von 2000 bis 5000 km als Mittelstreckenverkehr und über 5000 km als Langstreckenverkehr. Die unterschiedlichen Definitionen beruhen vor allem auf den verschiedenen geografischen Ausgangspunkten: Beispielsweise kann eine Strecke in den USA als Kurzstrecke\ngelten, während diese Strecke im dichtbesiedelten Europa einer Mittel- oder Langstrecke entspricht. Dementsprechend sind die genannten Definitionen für Streckenlängen eher als Einteilungsmöglichkeiten zu verstehen. Dies legt nahe, dass alleine anhand des Merkmals Streckenlänge keine eindeutige Marktabgrenzung möglich ist. Eine Unterteilung nach Streckenlängen ist stark durch den entsprechenden Sachverhalt geprägt, so dass in verschiedenen\nFällen unterschiedliche Unterteilungen zur Anwendung gelangen können.\n1411. Für international tätige Wirtschaftsunternehmen ist der Gütertransport per Luftfracht zu\neiner unverzichtbaren Dienstleistung geworden. 678 Zwar sind die Frachtkosten der Luftfracht\nfast immer höher als die bei einem vergleichbaren Oberflächentransport, doch sind bei höherwertigen, bei eilbedürftigen und bei verderblichen Gütern oder bei Modeartikeln die ergänzenden Leistungs- und Kostenmerkmale der Luftfracht wichtige Entscheidungsparameter für ihre\nstrategische Integration in logistische Systeme. 679\n1412. Im Rahmen der St. Galler Luftfracht-Studie antwortet ein erheblicher Anteil der Verlader,\ndass Luftfrachttransporte über die Schweizer Flughäfen nicht durch andere Transportarten ersetzbar sind: «Für 70 % der Unternehmen ist die Abwicklung von Luftfracht über Schweizer\nFlughäfen eine Grundvoraussetzung.» 680 «Für einen erheblichen Anteil der antwortenden Verlader sind Luftfrachttransporte über die Schweizer Flughäfen nicht durch andere Transportarten ersetzbar.» 681 Es könne daraus geschlossen werden, dass Luftfracht nicht nur für Exporte,\nsondern auch für Importe von hoher Bedeutung für die Schweizer Wirtschaft ist. 682 Die Ergebnisse der St. Galler-Luftfracht-Studie lassen darauf schliessen, dass die Luftfracht ein essentieller Wettbewerbsfaktor für die Schweizer Verlader in Export und auch im Import ist. 683\n1413. Aufgrund der Ergebnisse der St. Galler Luftfracht-Studie besteht für Luftfrachttransporte\nkeine genügende Substituierbarkeit durch andere Verkehrsträger wie beispielsweise Strasse\noder Seefrachtverkehr.\n1414. Ob der Markt weiter nach Kategorie oder Natur der Produkte wie beispielsweise übergrosse, gefährliche oder verderbliche Güter unterteilt werden muss, kann für den vorliegenden\nFall offen bleiben. Unabhängig von der Art der Fracht schlagen die Luftverkehrsunternehmen\nTreibstoffzuschläge, Kriegsrisikozuschläge und Zollabfertigungszuschläge für die USA auf die\nFrachtrate auf. Die Frage der Kommissionierung ist ebenfalls unabhängig von der Art der\nFracht, weil es sich um eine Vergütung an die Speditionsunternehmen für Aufwendungen beim\nEinzug von Zuschlägen handelt.\n\n677 GRANDJOT (Fn 289), Leitfaden Luftfracht, 10 Ziff. 2.4.\n\n678 GRANDJOT (Fn 289), Leitfaden Luftfracht, 120 ff.\n\n679 Beispielsweise ermöglichen schnelle und verlässliche Luftfrachtverbindungen die Versorgung von\n\nProduktionsstätten in Ländern mit geringeren standortgebundenen Investitionskosten nach dem «Just-\nin-Time»-Prinzip, mit der Folge optimierter Lagerbestände (GRANDJOT (Fn 289), Leitfaden Luftfracht,\n120).\n680 EHRENTAL, HOFSTETTER, STÖLZLE (Fn 410), St. Galler Luftfracht-Studie, 7 und 26.\n\n681 EHRENTAL, HOFSTETTER, STÖLZLE (Fn 410), St. Galler Luftfracht-Studie, 26.\n\n682 EHRENTAL, HOFSTETTER, STÖLZLE (Fn 410), St. Galler Luftfracht-Studie, 26.\n\n683 EHRENTAL, HOFSTETTER, STÖLZLE (Fn 410), St. Galler Luftfracht-Studie, 27.\n\n"}