{"Signatur": "CH_WBK_001", "Spider": "CH_WEKO", "Datum": "2013-12-02", "PDF": {"Datei": "CH_WEKO/CH_WBK_001_Abreden-im-Bereich-L_2013-12-02.pdf", "URL": "https://www.weko.admin.ch/dam/weko/de/dokumente/2022/abreden_im_bereich_luftfracht_verfuegung_vom_2_dezember_2013.pdf.download.pdf/Abreden%20im%20Bereich%20Luftfracht%20Verf%C3%BCgung%20vom%202.%20Dezember%202013.pdf", "Checksum": "27f858d3271fdd6f04e1ed5b27407471"}, "Scrapedate": "2026-02-13", "Num": ["Abreden im Bereich Luftfracht"], "Kopfzeile": [{"Sprachen": ["de"], "Text": "Wettbewerbskommission 02.12.2013 Abreden im Bereich Luftfracht"}, {"Sprachen": ["fr"], "Text": "Wettbewerbskommission 02.12.2013 Abreden im Bereich Luftfracht"}, {"Sprachen": ["it"], "Text": "Wettbewerbskommission 02.12.2013 Abreden im Bereich Luftfracht"}], "Meta": [{"Sprachen": ["de"], "Text": "Eidgenossenschaft Wettbewerbskommission "}, {"Sprachen": ["fr"], "Text": "Conféderation Wettbewerbskommission "}, {"Sprachen": ["it"], "Text": "Confederazione Wettbewerbskommission "}], "Abstract": [{"Sprachen": ["de", "fr", "it"], "Text": "Abreden im Bereich Luftfracht"}], "ScrapyJob": "446973/67/1907", "Zeit UTC": "13.02.2026 03:12:56", "Checksum": "f2b12594108954929fbadcb925474e32", "Chunktext": "Auszug aus dem Entscheid Wettbewerbskommission 02.12.2013 Abreden im Bereich Luftfracht\nRegeste:\nAbreden im Bereich Luftfracht\n\n 711.112-00003/COO.2101.111.6.412012 166\nkünstlichen Hochhaltung der Preise. Somit liegt auch bezüglich der Kommissionierung von\nZuschlägen eine horizontale Preisabrede vor.\n1397. Auch gemäss EU-Kommission kann die Verbreitung von Informationen unter den Wettbewerbern eine Vereinbarung, eine abgestimmte Verhaltensweise oder einen Beschluss einer\nUnternehmensvereinigung insbesondere mit dem Zweck der Preis- oder Mengenfestsetzung\ndarstellen. Diese Arten des Informationsaustauschs werden normalerweise als Kartelle angesehen und mit Geldbussen geahndet. Ein Informationsaustausch kann zudem die Durchführung eines Kartells erleichtern, indem er die Unternehmen in die Lage versetzt zu beobachten,\nob die Kartellmitglieder sich an die vereinbarten Modalitäten halten. Diese Arten des Informationsaustauschs werden in Verbindung mit dem Kartell geprüft. 669\n1398. Die EU-Kommission führt in diesem Zusammenhang weiter aus, dass sofern Wettbewerber strategische Daten austauschen, d. h. Daten, die die strategische Ungewissheit auf\ndem Markt verringern, dies wahrscheinlich eher unter den Artikel 101 AEUV fällt als der Austausch anderer Datenarten. Die Weitergabe strategischer Daten kann wettbewerbsbeschränkende Auswirkungen haben, weil sie die Entscheidungsfreiheit der Parteien einschränkt, indem sie deren Wettbewerbsanreize reduziert. Strategische Informationen können sich beziehen auf Preise (z. B. aktuelle Preise, Preisnachlässe, -erhöhungen, -senkungen und Rabatte),\nKundenlisten, Produktionskosten, Mengen, Umsätze, Verkaufszahlen, Kapazitäten, Qualität,\nMarketingpläne, Risiken, Investitionen, Technologien sowie Forschungs- und Entwicklungs-\nProgramme und deren Ergebnisse. Strategisch am wichtigsten sind im allgemeinen Preis- und\nMengeninformationen, gefolgt von Informationen über die Kosten und die Nachfrage. Wenn\nUnternehmen jedoch im Forschungs- und Entwicklungs-Bereich miteinander konkurrieren,\nsind es die Technologiedaten, die für den Wettbewerb von grösster strategischer Relevanz\nsind. Ob die Daten strategisch brauchbar sind, hängt auch von ihrer Aggregation, ihrem Alter,\ndem Marktkontext und der Häufigkeit des Austauschs ab. 670\n1399. Damit greift die gesetzliche Vermutung der Beseitigung wirksamen Wettbewerbs gemäss Artikel 5 Absatz 3 Buchstabe a KG für die Wettbewerbsabrede über den Tarif beziehungsweise Preis für Luftfrachtleistungen.\n1400. Selbst bei einer getrennten Betrachtungsweise anhand der einzelnen Elemente Treibstoffzuschläge, Kriegsrisikozuschläge, Zollabfertigungszuschläge für die USA, Frachtraten\nund die Kommissionierung von Zuschlägen würde die Vermutung gemäss Artikel 5 Absatz 3\nKG greifen, diesfalls «mehrfach». Wiederum, da all diese Elemente den Preis für Luftfrachtleistungen betreffen.\n\nB.3.4.4.2 Frage der Widerlegung der gesetzlichen Vermutung gemäss Artikel 5\nAbsatz 3 KG\n1401. Die Vermutung der Beseitigung des wirksamen Wettbewerbs kann umgestossen werden, falls trotz der Wettbewerbsabrede wirksamer – aktueller und potenzieller – Aussenwettbewerb (Wettbewerb durch nicht an der Abrede beteiligte Unternehmen) oder Innenwettbewerb (Wettbewerb unter den an der Abrede beteiligten Unternehmen) besteht.\n1402. Wird nicht nachgewiesen, dass trotz der Abrede wirksamer Wettbewerb besteht, gilt dieser als beseitigt. Artikel 5 Absatz 3 KG regelt damit die Beweislast, das heisst die Folgen der\nBeweislosigkeit. Demgegenüber liegt die Beweisführungslast im verwaltungsrechtlichen Verfahren bei der WEKO, wobei die Parteien eine Mitwirkungspflicht trifft. 671\n\n669 Leitlinien zur Anwendbarkeit von Artikel 101 des Vertrags über die Arbeitsweise der Europäischen\n\nUnion auf Vereinbarungen über horizontale Zusammenarbeit, ABl. C 11 vom 14.1.2011, S. 1, Rz 59\n(im Folgenden: Leitlinien horizontale Zusammenarbeit).\n670 Leitlinien horizontale Zusammenarbeit (Fn 669), Rz. 86.\n\n671 Vgl. BGE 129 II 18, E. 7.1 (= RPW 2002/4, 743 E. 7.1), Buchpreisbindung.\n\n711.112-00003/COO.2101.111.6.412012 167\n1403. Um die Intensität des Aussenwettbewerbs zu prüfen, ist vorab der relevante Markt in\nsachlicher und räumlicher Hinsicht abzugrenzen. Daran anschliessend ist festzustellen, inwieweit die an der Wettbewerbsabrede beteiligten Unternehmen in ihrem Verhalten durch aktuellen oder potenziellen Wettbewerb diszipliniert werden, das heisst ob sie überhaupt über die\nMöglichkeit verfügen, die Preise zu erhöhen oder die Mengen zu reduzieren oder die Qualitäten zu senken oder die Innovation zu verzögern; kurz: ob sie volkswirtschaftliche oder soziale\nSchäden verursachen können.\n1404. Falls kein genügender wirksamer Aussenwettbewerb besteht, bleibt schliesslich zu prüfen, ob die Vermutung der Beseitigung des Wettbewerbs und damit die Unzulässigkeit der\nAbrede mittels verbleibenden Innenwettbewerbs widerlegt werden kann.\n\n"}