{"Signatur": "CH_WBK_001", "Spider": "CH_WEKO", "Datum": "2013-12-02", "PDF": {"Datei": "CH_WEKO/CH_WBK_001_Abreden-im-Bereich-L_2013-12-02.pdf", "URL": "https://www.weko.admin.ch/dam/weko/de/dokumente/2022/abreden_im_bereich_luftfracht_verfuegung_vom_2_dezember_2013.pdf.download.pdf/Abreden%20im%20Bereich%20Luftfracht%20Verf%C3%BCgung%20vom%202.%20Dezember%202013.pdf", "Checksum": "27f858d3271fdd6f04e1ed5b27407471"}, "Scrapedate": "2026-02-13", "Num": ["Abreden im Bereich Luftfracht"], "Kopfzeile": [{"Sprachen": ["de"], "Text": "Wettbewerbskommission 02.12.2013 Abreden im Bereich Luftfracht"}, {"Sprachen": ["fr"], "Text": "Wettbewerbskommission 02.12.2013 Abreden im Bereich Luftfracht"}, {"Sprachen": ["it"], "Text": "Wettbewerbskommission 02.12.2013 Abreden im Bereich Luftfracht"}], "Meta": [{"Sprachen": ["de"], "Text": "Eidgenossenschaft Wettbewerbskommission "}, {"Sprachen": ["fr"], "Text": "Conféderation Wettbewerbskommission "}, {"Sprachen": ["it"], "Text": "Confederazione Wettbewerbskommission "}], "Abstract": [{"Sprachen": ["de", "fr", "it"], "Text": "Abreden im Bereich Luftfracht"}], "ScrapyJob": "446973/67/1907", "Zeit UTC": "13.02.2026 03:12:56", "Checksum": "f2b12594108954929fbadcb925474e32", "Chunktext": "Auszug aus dem Entscheid Wettbewerbskommission 02.12.2013 Abreden im Bereich Luftfracht\nRegeste:\nAbreden im Bereich Luftfracht\n\n 711.112-00003/COO.2101.111.6.412012 165\nSomit stehen die Luftverkehrsunternehmen tatsächlich und der Möglichkeit nach miteinander\nim Wettbewerb. Deshalb handelt es sich um Luftverkehrsunternehmen der gleichen Marktstufe. Somit liegt eine horizontale Abrede vor.\n1391. Bei dieser horizontalen Abrede handelt es sich aus folgenden Gründen um eine Abrede\nüber den Preis. Im Luftverkehr stellen Treibstoffzuschläge, […] Kriegsrisikozuschläge, Zollabfertigungszuschläge für die USA, Frachtraten und die Kommissionierung von Zuschlägen Elemente des Tarifes (Preises) für die Frachtbeförderung dar (vgl. vorne Rz 940 f.). Treibstoffzuschläge, […] Kriegsrisikozuschläge und Zollabfertigungszuschläge werden auf die Frachtrate\naufgeschlagen. Bei der Kommissionierung von Zuschlägen handelt es sich um ein Entgelt, um\neine pekuniäre Vergütung, an die Speditionsunternehmen für ihre Aufwendungen beim Einzug\nvon Zuschlägen.\n1392. Die Kontakte zwischen den Parteien betrafen einen Austausch von Informationen über\ngegenwärtige und zukünftige Treibstoffzuschläge, […] Kriegsrisikozuschläge, Zollabfertigungszuschläge für die USA, Frachtraten und die Kommissionierung von Zuschlägen. Es ging\nsomit um einen zukunftsgerichteten Informationsaustausch und nicht um einen Austausch von\nInformation über Elemente von zurückliegenden Preisen. Daher handelt es sich bei der vorliegenden Abrede um eine Koordination von gegenwärtigen und zukünftigen Preisen.\n1393. Zweck und Effekt der Kontakte waren erstens die Beeinflussung des Verhaltens von\nanderen Wettbewerbern. [Die in Verbindung stehenden Luftverkehrsunternehmen riefen sich\ngegenseitig auf, als eine Gruppe zu handeln sowie sich laufend gegenseitig zu informieren.\nZudem dankten sich die in Verbindung stehenden Luftverkehrsunternehmen, dass sie sich auf\nden gleichen Betrag einigen konnten. Bei möglichen Änderungen in den Treibstoffzuschlägen\nfragten sich die in Verbindung stehenden Luftverkehrsunternehmen gegenseitig nach den vorgesehenen Änderungen.]\n1394. Zweitens informierten sich die Luftverkehrsunternehmen mit den Kontakten über ihr geplantes und in Erwägung gezogenes Verhalten. Drittens ermöglichten die Kontakte eine gegenseitige Bestätigung und Absicherung von Änderungen in den Zuschlägen, Frachtraten und\nder Kommissionierung. Selbst wenn eine geplante Änderung bereits öffentlich angekündigt\nwar, erlaubte der Informationsaustausch eine gegenseitige Absicherung der künftigen Handlung, weil die tatsächliche Änderung und deren Ankündigung nicht im gleichen Zeitpunkt stattfanden. Den Luftverkehrsunternehmen blieb genügend Zeit, sich vor der tatsächlichen Änderung gegenseitig abzusichern.\n1395. Diese gegenseitige Absicherung gewährleistete, dass die Parteien Änderungen in den\nKosten (z. B. höhere Treibstoffpreise oder erhöhte Sicherheitsmassnahmen auf Flughäfen) in\ngleichem Umfang in ihrem Preis implementieren. Damit hatte kein Luftverkehrsunternehmen\ngegenüber den anderen einen Preisvorteil. Dadurch wurde die Funktionsweise des Preiswettbewerbs gestört. Selbst wenn sich die Parteien gegenseitig mitteilten, in einem bestimmten\nZeitpunkt keine Änderung bei einem Preiselement vorzunehmen, muss von einer Wirkung\nausgegangen werden. Eine solche Information hält die Konkurrenz davon ab, selbst eine Änderung vorzunehmen. Damit kann ein Luftverkehrsunternehmen das Risiko vermeiden, einen\nPreis zu verlangen, der wegen der Änderung nicht mehr wettbewerbsfähig ist. Eine solche\nVerhaltensweise widerspricht dem Grundgedanken eines wirksamen Wettbewerbs gemäss\nKartellgesetz, wonach jedes Unternehmen selbständig und ohne Informationsaustausch mit\nder Konkurrenz seine (Preis-)Politik zu bestimmen hat.\n1396. Gerade in dieser Hinsicht ist auf das Verhalten in Bezug auf die Kommissionierung von\nZuschlägen hinzuweisen. Bei der Kommissionierung geht es wie erwähnt um ein Entgelt an\ndie Speditionsunternehmen für ihre Aufwendungen. Die Parteien haben die Frage der Kommissionierung [untereinander] besprochen. In der Folge einigten sich die Parteien darauf, dieses Entgelt gegenüber den Speditionsunternehmen nicht zu leisten. Da es sich stets um den\ngleichen Frachtpreis handelt, entspricht diese Nichtgewährung einer Kommission der Nichtgewährung eines Rabatts. Diese vereinbarte Nichtgewährung einer Kommission führt zu einer\n\n"}