{"Signatur": "CH_WBK_001", "Spider": "CH_WEKO", "Datum": "2013-12-02", "PDF": {"Datei": "CH_WEKO/CH_WBK_001_Abreden-im-Bereich-L_2013-12-02.pdf", "URL": "https://www.weko.admin.ch/dam/weko/de/dokumente/2022/abreden_im_bereich_luftfracht_verfuegung_vom_2_dezember_2013.pdf.download.pdf/Abreden%20im%20Bereich%20Luftfracht%20Verf%C3%BCgung%20vom%202.%20Dezember%202013.pdf", "Checksum": "27f858d3271fdd6f04e1ed5b27407471"}, "Scrapedate": "2026-02-13", "Num": ["Abreden im Bereich Luftfracht"], "Kopfzeile": [{"Sprachen": ["de"], "Text": "Wettbewerbskommission 02.12.2013 Abreden im Bereich Luftfracht"}, {"Sprachen": ["fr"], "Text": "Wettbewerbskommission 02.12.2013 Abreden im Bereich Luftfracht"}, {"Sprachen": ["it"], "Text": "Wettbewerbskommission 02.12.2013 Abreden im Bereich Luftfracht"}], "Meta": [{"Sprachen": ["de"], "Text": "Eidgenossenschaft Wettbewerbskommission "}, {"Sprachen": ["fr"], "Text": "Conféderation Wettbewerbskommission "}, {"Sprachen": ["it"], "Text": "Confederazione Wettbewerbskommission "}], "Abstract": [{"Sprachen": ["de", "fr", "it"], "Text": "Abreden im Bereich Luftfracht"}], "ScrapyJob": "446973/67/1907", "Zeit UTC": "13.02.2026 03:12:56", "Checksum": "f2b12594108954929fbadcb925474e32", "Chunktext": "Auszug aus dem Entscheid Wettbewerbskommission 02.12.2013 Abreden im Bereich Luftfracht\nRegeste:\nAbreden im Bereich Luftfracht\n\n(i) Stellungnahme [...]\n1371. [...] führt aus, dass es jedenfalls in Bezug auf Frachtraten bereits an einer ausreichenden\nTatsachengrundlage fehle, um eine Wettbewerbsbeschränkung feststellen zu können. 655\n1372. Dem ist zu entgegnen, dass aus der Sachverhaltsfeststellung eine Vielzahl an Kontakten\nhervorgeht (vgl. Abschnitt A.4.8). Diese Kontakte belegen die Wettbewerbsbeschränkung bei\n\n655 Vgl. act. [...].\n\n711.112-00003/COO.2101.111.6.412012 162\nFrachtraten. Im Übrigen hat [...] eine Wettbewerbsbeschränkung bezüglich Frachtraten als Bestandteil ihrer Selbstanzeige eingebracht. 656\n\n(ii) Stellungnahme Korean\n1373. Korean macht geltend, dass mangels Beweises des rechtserheblichen Sachverhalts,\nkonkret die Koordinierung von Frachtraten in Bezug auf schweizerische Flugstrecken, auch\nnicht von entsprechenden Wettbewerbsbeschränkungen mit Auswirkungen auf den schweizerischen Markt ausgegangen werden könne. 657\n1374. Der Auffassung, dass Kontakte im Ausland keine Auswirkungen in der Schweiz gehabt\nhätten kann nicht gefolgt werden, weil im Ausland stattfindende Kontakte Strecken in die\nSchweiz sehr wohl betreffen können. […]\n\n(iii) Stellungnahme Alitalia\n1375. Zur Einzelprüfung macht Alitalia geltend, dass in Bezug auf die Treibstoffzuschläge, die\nKriegsrisikozuschläge […] und die Kommissionierung von Zuschlägen die Beteiligung von Alitalia an regelmässigem Informationsaustausch und Abmachungen nicht nachgewiesen werden könne. 658\n1376. Diese Vorbringen von Alitalia betreffen die Feststellung des Sachverhalts. Es kann daher\nauf die entsprechenden Ausführungen in den Randziffern 836 ff. verwiesen werden.\n\nB.3.4.3.7 Fazit Einzelprüfung: Wettbewerbsabreden gemäss Artikel 4 Absatz 1 KG\n1377. Bei Treibstoffzuschlägen liegen Wettbewerbsabreden gemäss Artikel 4 Absatz 1 KG vor.\nDiese Wettbewerbsabreden umfassen Einführung, Änderungen und Beträge von Treibstoffzuschlägen.\n1378. Bei Kriegsrisikozuschlägen liegt eine Wettbewerbsabrede gemäss Artikel 4 Absatz 1 KG\nvor. Diese Wettbewerbsabrede umfasst Einführung, Betrag und Aufhebung von Kriegsrisikozuschlägen.\n1379. Bei Zollabfertigungszuschlägen für die USA liegen Wettbewerbsabreden gemäss Artikel\n4 Absatz 1 KG vor. Diese Wettbewerbsabreden umfassen Einführung und Betrag von Zollabfertigungszuschlägen für die USA.\n1380. Bei Frachtraten liegen Wettbewerbsabreden gemäss Artikel 4 Absatz 1 KG vor. Diese\nWettbewerbsabreden umfassen Frachtraten.\n1381. Bei der Kommissionierung von Zuschlägen liegen Wettbewerbsabreden gemäss Artikel\n4 Absatz 1 KG vor. Diese Wettbewerbsabreden umfassen die Kommissionierung von Zuschlägen.\n1382. Tabelle 20 gibt eine Übersicht über die Beteiligung von Luftverkehrsunternehmen an der\njeweiligen Wettbewerbsabrede\n\n656 Vgl. act. [...].\n\n657 Vgl. act. [...].\n\n658 Vgl. act. [...].\n\n711.112-00003/COO.2101.111.6.412012 163\nTabelle 20: Beteiligung der Luftverkehrsunternehmen an der jeweiligen Wettbewerbsabrede\n\nLuftverkehrs- Treibstoffzu- Kriegsrisikozu- Zollabferti- Frachtraten Kommissionieunternehmen schläge schläge gungszu- rung von Zuschläge für die schlägen\nUSA\n\n[...] [...] [...] [...] [...] [...]\n\nKorean x x x x\n\nPolar x x x\n\nSouth African x x x x\n\nAlitalia x x x x\n\nAmerican x x x\n\nUnited x x x x\n\nScandinavian x\n\nSingapore x x x x\n\nB.3.4.4 Beseitigung des wirksamen Wettbewerbs\n1383. Gemäss Artikel 5 Absatz 3 KG wird die Beseitigung wirksamen Wettbewerbs bei folgenden Abreden vermutet, sofern sie zwischen Unternehmen getroffen werden, die tatsächlich\noder der Möglichkeit nach miteinander im Wettbewerb stehen:\n\na. Abreden über die direkte oder indirekte Festsetzung von Preisen;\nb. Abreden über die Einschränkung von Produktions-, Bezugs- oder Liefermengen;\nc. Abreden über die Aufteilung von Märkten nach Gebieten oder Geschäftspartnern.\n\n"}