{"Signatur": "CH_WBK_001", "Spider": "CH_WEKO", "Datum": "2013-12-02", "PDF": {"Datei": "CH_WEKO/CH_WBK_001_Abreden-im-Bereich-L_2013-12-02.pdf", "URL": "https://www.weko.admin.ch/dam/weko/de/dokumente/2022/abreden_im_bereich_luftfracht_verfuegung_vom_2_dezember_2013.pdf.download.pdf/Abreden%20im%20Bereich%20Luftfracht%20Verf%C3%BCgung%20vom%202.%20Dezember%202013.pdf", "Checksum": "27f858d3271fdd6f04e1ed5b27407471"}, "Scrapedate": "2026-02-13", "Num": ["Abreden im Bereich Luftfracht"], "Kopfzeile": [{"Sprachen": ["de"], "Text": "Wettbewerbskommission 02.12.2013 Abreden im Bereich Luftfracht"}, {"Sprachen": ["fr"], "Text": "Wettbewerbskommission 02.12.2013 Abreden im Bereich Luftfracht"}, {"Sprachen": ["it"], "Text": "Wettbewerbskommission 02.12.2013 Abreden im Bereich Luftfracht"}], "Meta": [{"Sprachen": ["de"], "Text": "Eidgenossenschaft Wettbewerbskommission "}, {"Sprachen": ["fr"], "Text": "Conféderation Wettbewerbskommission "}, {"Sprachen": ["it"], "Text": "Confederazione Wettbewerbskommission "}], "Abstract": [{"Sprachen": ["de", "fr", "it"], "Text": "Abreden im Bereich Luftfracht"}], "ScrapyJob": "446973/67/1907", "Zeit UTC": "13.02.2026 03:12:56", "Checksum": "f2b12594108954929fbadcb925474e32", "Chunktext": "Auszug aus dem Entscheid Wettbewerbskommission 02.12.2013 Abreden im Bereich Luftfracht\nRegeste:\nAbreden im Bereich Luftfracht\n\n(i) Bewusstes und gewolltes Zusammenwirken\n1321. An den Kontakten im Zusammenhang mit Treibstoffzuschlägen waren folgende Luftverkehrsunternehmen beteiligt: [...], Korean, Polar, South African, Alitalia, American, United,\nScandinavian und Singapore (vgl. Abschnitt A.4.4.4).\n1322. Die an den Kontakten beteiligten Luftverkehrsunternehmen können in zwei Gruppen unterteilt werden. Die erste Gruppe besteht aus folgenden Luftverkehrsunternehmen: [...], Korean, South African, Alitalia, American, United, Scandinavian und Singapore. Diese Luftverkehrsunternehmen beteiligten sich sowohl innerhalb als auch ausserhalb des [systematischen\nInformationsaustauschs] an den Kontakten. Für die [in Verbindung stehenden Luftverkehrsunternehmen] weist bereits ihre [Teilnahme am System] die Beteiligung an den Kontakten nach\n(vgl. vorne Rz 503). Scandinavian trat […] aus dem [System] aus. Weil Scandinavian jedoch\n[zuvor am System beteiligt] war, wusste Scandinavian von den Kontakten [zwischen den in\nVerbindung stehenden Luftverkehrsunternehmen]. Überdies hielt Scandinavian den Kontakt\nzu den anderen Luftverkehrsunternehmen […] aufrecht. Damit beteiligte sich Scandinavian\n[…] an den Kontakten.\n1323. [...].\n1324. Für Polar lässt sich eine Beteiligung an dieser Gruppe nicht nachweisen. Allerdings zeigt\nder festgestellte Sachverhalt bilaterale Kontakte zwischen Polar und [...]. Mit den Kontakten\nerfolgten ein regelmässiger Informationsaustausch und Abmachungen bezüglich Treibstoffzuschläge. Insbesondere betrafen die Kontakte die Einführung von Treibstoffzuschlägen, die Änderungen von Treibstoffzuschlägen sowie den Zeitpunkt und die Beträge dieser Änderungen.\n1325. Die Kontakte zwischen den Luftverkehrsunternehmen fanden durch telefonische und\npersönliche Gespräche, an multilateralen Treffen und mit E-Mail-Verkehr statt. Zudem bestand\n[zwischen den in Verbindung stehenden Luftverkehrsunternehmen] ein System für einen geordneten Informationsaustausch. [Systematisch sammelten und verbreiteten die in Verbindung stehenden Luftverkehrsunternehmen im Rahmen dieses Systems Informationen über\nTreibstoffzuschläge.]\n1326. […]\n\n711.112-00003/COO.2101.111.6.412012 156\n1327. Die Kontakte bestanden im Zeitraum Januar 2000 bis Februar 2006. Konkret können\n[...], Korean, South African, Alitalia, American, United und Singapore […] Kontakte für den\nZeitraum Januar 2000 bis Februar 2006 nachgewiesen werden. In Bezug auf [...] können Kontakte im Zeitraum April 2000 bis Februar 2006 nachgewiesen werden. Für Polar bestehen\nKontaktnachweise im Zeitraum Juni 2004 bis November 2005. Scandinavian können schliesslich Kontakte im Zeitraum Januar 2000 […] bis November 2005 nachgewiesen werden (vgl.\nvorne Rz 500).\n1328. In räumlicher Hinsicht fanden die Kontakte in [Bezug auf die Strecken zwischen der\nSchweiz einerseits und den USA, Singapur, der Tschechischen Republik, Pakistan und Vietnam andererseits] statt.\n1329. Es fand somit eine Verhaltenskoordination zwischen den Luftverkehrsunternehmen statt.\nEs liegt erwiesenermassen ein bewusstes und gewolltes Zusammenwirken vor.\n\n(ii) Wettbewerbsbeschränkung bei Treibstoffzuschlägen\n1330. Im Rahmen von telefonischen Kontakten, Kontakten mit E-Mail, Kontakten an Treffen\nund bilateralen Kontakten tauschten die Unternehmen verschiedene Informationen über Treibstoffzuschläge aus. Dieser Informationsaustausch umfasst die Einführung, den Betrag und die\nMethode sowie den Zeitpunkt und Betrag von Änderungen von Treibstoffzuschlägen. Weil Zuschläge als Tarifbestandteil verstanden werden (vgl. vorne Rz 940 f.), betrifft der Informationsaustausch die Wettbewerbsvariable Preis.\n1331. Durch den Informationsaustausch gelangten die Unternehmen an sensible Informationen über ihre Wettbewerber. Ein Beispiel für diesen Informationsaustausch enthält Abbildung\n1.\n\nAbbildung 1: Interne E-Mail von [...]\n1332. Durch den Austausch von Informationen beseitigten oder reduzierten die Unternehmen\ndas Risiko im wirtschaftlichen Handeln aufgrund von Unkenntnis über das Verhalten der Wettbewerber. Die Unternehmen waren über die geplanten Schritte der Wettbewerber informiert.\n\n"}