{"Signatur": "CH_WBK_001", "Spider": "CH_WEKO", "Datum": "2013-12-02", "PDF": {"Datei": "CH_WEKO/CH_WBK_001_Abreden-im-Bereich-L_2013-12-02.pdf", "URL": "https://www.weko.admin.ch/dam/weko/de/dokumente/2022/abreden_im_bereich_luftfracht_verfuegung_vom_2_dezember_2013.pdf.download.pdf/Abreden%20im%20Bereich%20Luftfracht%20Verf%C3%BCgung%20vom%202.%20Dezember%202013.pdf", "Checksum": "27f858d3271fdd6f04e1ed5b27407471"}, "Scrapedate": "2026-02-13", "Num": ["Abreden im Bereich Luftfracht"], "Kopfzeile": [{"Sprachen": ["de"], "Text": "Wettbewerbskommission 02.12.2013 Abreden im Bereich Luftfracht"}, {"Sprachen": ["fr"], "Text": "Wettbewerbskommission 02.12.2013 Abreden im Bereich Luftfracht"}, {"Sprachen": ["it"], "Text": "Wettbewerbskommission 02.12.2013 Abreden im Bereich Luftfracht"}], "Meta": [{"Sprachen": ["de"], "Text": "Eidgenossenschaft Wettbewerbskommission "}, {"Sprachen": ["fr"], "Text": "Conféderation Wettbewerbskommission "}, {"Sprachen": ["it"], "Text": "Confederazione Wettbewerbskommission "}], "Abstract": [{"Sprachen": ["de", "fr", "it"], "Text": "Abreden im Bereich Luftfracht"}], "ScrapyJob": "446973/67/1907", "Zeit UTC": "13.02.2026 03:12:56", "Checksum": "f2b12594108954929fbadcb925474e32", "Chunktext": "Auszug aus dem Entscheid Wettbewerbskommission 02.12.2013 Abreden im Bereich Luftfracht\nRegeste:\nAbreden im Bereich Luftfracht\n\n 711.112-00003/COO.2101.111.6.412012 81\nVerfahren involvierten Luftverkehrsunternehmen fallen unter den Unternehmensbegriff von Artikel 2 Absatz 1bis KG.\n933. Im Zusammenhang mit Sachverhalten im Bereich Luftverkehr bestehen Abkommen zwischen der Schweiz und anderen Staaten. Gemäss BAZL wird der Luftverkehrsbereich stark\nvon internationalen Beziehungen beeinflusst: «Neben multilateralen Abkommen existierten\neine Vielzahl von bilateralen Abkommen, welche mit den jeweiligen Staaten separat ausgehandelt wurden. Diese Abkommen präzisieren sowohl die Rechte der jeweiligen Fluggesellschaften, als auch die zu benutzenden Luftstrassen.» 406\n934. Die Schweiz hat mit über 140 Staaten solche Abkommen geschlossen. Die Luftverkehrsabkommen zwischen der Schweiz und anderen Ländern, welche im vorliegenden Verfahren\naufgrund der Verfahrensparteien und Nennungen relevant sind, sind in Anhang 1 dargestellt.\n935. Im Zusammenhang mit den Luftverkehrsabkommen führt der Bundesrat zur Entwicklung\nder schweizerischen Luftfahrtpolitik aus, dass sich in den in den 70er Jahren – ausgehend von\nden USA – tiefgreifende Veränderungen anbahnten. Sie wirkten sich seit den 90er Jahren\nauch in der Schweiz massiv aus: «Die Liberalisierung des amerikanischen Luftverkehrs hat in\neiner ersten Phase zu einer Öffnung des Luftverkehrsmarktes und dadurch zu einem grösseren Angebot an Fluggesellschaften geführt.» 407 In Europa habe sich das System des staatlichen Monopolschutzes und der Preisabsprachen bis in die 90er Jahre gehalten. Die Europäische Gemeinschaft (nachfolgend: EG) beziehungsweise die EU habe mit dem dritten Liberalisierungspaket, in Kraft seit 1993, nun gleiche Bedingungen für alle Marktteilnehmer geschaffen.\n936. Auch in der Schweiz ging der Trend in Richtung Liberalisierung. Der Bund hat sich von\nder aktiven Unterstützung und Steuerung der nationalen Fluggesellschaft und von den Bauvorhaben auf den Flughäfen zurückgezogen. In der Politik wuchs die Überzeugung, dass die\nstaatliche Einflussnahme auf die Luftfahrt auf ein Minimum zu reduzieren und der Luftverkehr\nden Marktkräften und dem privaten Unternehmertum zu überlassen sei. Der Staat solle sich\nauf die Sicherstellung von günstigen Rahmenbedingungen beschränken. Im Zuge dieser Liberalisierung ist es auch zum Abschluss von sogenannten «Open Skies Abkommen» gekommen, um bestehende verkehrsrechtliche Beschränkungen aufzuheben. 408\n937. Weiter ist zu berücksichtigen, dass die Luftfahrt als Wirtschaftsfaktor in der globalisierten\nWelt von heute eine wichtige Rolle einnimmt. Für die Schweiz als kleine und offene Volkswirtschaft ist das Luftfahrtangebot ein – neben anderen – wichtiger Standortfaktor. Im Bereich\nLuftfracht (bestehend aus den drei Segmenten Airlines, Fracht-Handling und Logistik/Spedition) betrug die direkte Wertschöpfung im Jahr 2008 rund 1 Milliarde Schweizer Franken, die\nBeschäftigung 2600 Vollzeitstellen. 250 Millionen Schweizer Franken Wertschöpfung ergaben\nsich dank der Luftfracht bei den Vorleistern der Luftfrachtbetriebe auf den Flugplätzen (indirekter Effekt). 409 Die Schweizer Luftfracht ist ein entscheidender Wettbewerbsfaktor für den\nWirtschaftsstandort Schweiz. Sie trägt massgeblich zur Stärkung der Schweizer Wirtschaft und\nzur Sicherung von Arbeitsplätzen im Inland bei. 410\n\n406 <http://www.bazl.admin.ch/themen/internationales/00308/index.html?lang=de> (18.1.2011).\n\n407 Bericht vom 10. Dezember 2004 über die Luftfahrtpolitik der Schweiz 2004, BBl 2005 1781, 1793\n\nZiff. 1.4.1.\n408 Bericht vom 10. Dezember 2004 über die Luftfahrtpolitik der Schweiz 2004, BBl 2005 1781, 1794\n\nZiff. 1.4.1.\n409 BAZL/Aerosuisse, Volkswirtschaftliche Bedeutung der Zivilluftfahrt in der Schweiz, 2011, 98 Ziff.\n\n5.1, <http://www.bazl.admin.ch/dokumentation/studien/index.html?lang=de> (17.7.2011).\n410 JOACHIM EHRENTAL, JOERG S HOFSTETTER, WOLFGANG STÖLZLE, Die St. Galler Luftfracht-Studie –\n\nLuftfracht als Wettbewerbsfaktor des Wirtschaftsstandortes Schweiz, 2010, (zit. EHRENTAL,\nHOFSTETTER, STÖLZLE, St. Galler Luftfracht-Studie), 7.\n\n711.112-00003/COO.2101.111.6.412012 82\n938. Aufgrund der besonderen Stellung des EU-Luftverkehrsabkommens wird im Folgenden\nzunächst auf die übrigen Abkommen und anschliessend gesondert auf das EU-\nLuftverkehrsabkommen eingegangen.\n\n"}