{"Signatur": "CH_WBK_001", "Spider": "CH_WEKO", "Datum": "2013-12-02", "PDF": {"Datei": "CH_WEKO/CH_WBK_001_Abreden-im-Bereich-L_2013-12-02.pdf", "URL": "https://www.weko.admin.ch/dam/weko/de/dokumente/2022/abreden_im_bereich_luftfracht_verfuegung_vom_2_dezember_2013.pdf.download.pdf/Abreden%20im%20Bereich%20Luftfracht%20Verf%C3%BCgung%20vom%202.%20Dezember%202013.pdf", "Checksum": "27f858d3271fdd6f04e1ed5b27407471"}, "Scrapedate": "2026-02-13", "Num": ["Abreden im Bereich Luftfracht"], "Kopfzeile": [{"Sprachen": ["de"], "Text": "Wettbewerbskommission 02.12.2013 Abreden im Bereich Luftfracht"}, {"Sprachen": ["fr"], "Text": "Wettbewerbskommission 02.12.2013 Abreden im Bereich Luftfracht"}, {"Sprachen": ["it"], "Text": "Wettbewerbskommission 02.12.2013 Abreden im Bereich Luftfracht"}], "Meta": [{"Sprachen": ["de"], "Text": "Eidgenossenschaft Wettbewerbskommission "}, {"Sprachen": ["fr"], "Text": "Conféderation Wettbewerbskommission "}, {"Sprachen": ["it"], "Text": "Confederazione Wettbewerbskommission "}], "Abstract": [{"Sprachen": ["de", "fr", "it"], "Text": "Abreden im Bereich Luftfracht"}], "ScrapyJob": "446973/67/1907", "Zeit UTC": "13.02.2026 03:12:56", "Checksum": "f2b12594108954929fbadcb925474e32", "Chunktext": "Auszug aus dem Entscheid Wettbewerbskommission 02.12.2013 Abreden im Bereich Luftfracht\nRegeste:\nAbreden im Bereich Luftfracht\n\n 711.112-00003/COO.2101.111.6.412012 77\nProtokoll gegeben. Daher muss zwischen den genannten Kontakten und vorliegendem Verfahren ein Zusammenhang bestehen. 388\n907. [...] bringt vor, dass es vor 2004 vereinzelte Stimmen innerhalb [der in Verbindung stehenden Luftverkehrsunternehmen] gegeben habe, die sich über den Ratenpreiskampf beschwert hätten, es sei aber nie zu einem entsprechenden Informationsaustausch gekommen.\nZudem [hätten sich die in Verbindung stehenden Luftverkehrsunternehmen in einem Brief] gerade aus kartellrechtlichen Gründen geweigert, Listen mit gleichzeitigen Nettoraten-Änderun-\ngen zu liefern. Auch deshalb sei das Verfahren gegenüber [...] einzustellen. 389\n908. Dem ist entgegenzuhalten, dass die Sachverhaltsfeststellungen sehr wohl einen Informationsaustausch belegen. Daran ändert auch nichts, dass [die in Verbindung stehenden Luftverkehrsunternehmen im fraglichen Brief festgehalten haben], dass «no rates and rate changes will be discussed […] due to the antitrust regulation». Wie die Sachverhaltsfeststellungen\nzeigen, wurde [zwischen den in Verbindung stehenden Luftverkehrsunternehmen] entgegen\ndiesen Äusserungen sehr wohl über Frachtraten gesprochen (vgl. Rz 619 und Rz 660).\n909. Betreffend die Kommissionierung von Zuschlägen macht [...] geltend, […]. Es sei nur um\ndie Koordinierung […] zur rechtlichen Abklärung und adäquaten Reaktion gegen Forderungen\nwie diejenige der Spediteure gegangen. 390\n910. Dieser Argumentation ist entgegenzuhalten, dass [...] im Rahmen ihrer Selbstanzeige\nselber auf die Kontakte betreffend die Kommissionierung von Zuschlägen hingewiesen hat. 391\nWenn [...] diese Kontakte im Rahmen von Artikel 49a Absatz 3 Buchstabe a KG als Wettbewerbsbeschränkung meldet, ist es widersprüchlich, wenn [...] nun ausführt, es sei nur um die\nKoordinierung […] zur rechtlichen Abklärung und adäquaten Reaktion gegen Forderungen der\nSpeditionen gegangen und damit lägen keine Absprachen vor.\n\nA.4.11.10 Stellungnahme [...]\n911. [...] bringt vor, dass für [...] eine Beteiligung an der Abrede über Treibstoffzuschläge erst\nab Oktober 2001 nachgewiesen sei. 392\n912. Dazu ist festzuhalten, dass [...] lediglich eine andere Würdigung der Beweismittel vornimmt als das Sekretariat.\n913. […]\n914. […]\n915. [...] bringt dann vor, die EU-Kommission habe das Verfahren in Bezug auf Kriegsrisikozuschläge eingestellt. Dies lege nahe, auch das Verfahren vor der WEKO einzustellen, soweit\nes sich auf die Kriegsrisikozuschläge beziehe. Zudem bestünde kein Nachweis, dass Kriegsrisikozuschläge auf den relevanten Strecken tatsächlich erhoben worden seien. «Nach den\n[...] vorliegenden Informationen und nach bestem Wissen hat [...] keine Anhaltspunkte, in Kontakte betreffend die WRS [Kriegsrisikozuschläge] auf den hier relevanten Strecken involviert\ngewesen zu sein». [...] habe in der Schweiz auch keine Kriegsrisikozuschläge veranschlagt.\nAuch habe [...] keinen Beitrag zu einer allfälligen Wettbewerbsabrede über Kriegsrisikozuschläge geleistet. 393\n\n388 Vgl. act. [...].\n\n389 Vgl. act. [...].\n\n390 Vgl. act. [...].\n\n391 Vgl. act. [...].\n\n392 Vgl. act. [...].\n\n393 Vgl. act. [...], act. [...].\n\n"}