{"Signatur": "CH_WBK_001", "Spider": "CH_WEKO", "Datum": "2013-12-02", "PDF": {"Datei": "CH_WEKO/CH_WBK_001_Abreden-im-Bereich-L_2013-12-02.pdf", "URL": "https://www.weko.admin.ch/dam/weko/de/dokumente/2022/abreden_im_bereich_luftfracht_verfuegung_vom_2_dezember_2013.pdf.download.pdf/Abreden%20im%20Bereich%20Luftfracht%20Verf%C3%BCgung%20vom%202.%20Dezember%202013.pdf", "Checksum": "27f858d3271fdd6f04e1ed5b27407471"}, "Scrapedate": "2026-02-13", "Num": ["Abreden im Bereich Luftfracht"], "Kopfzeile": [{"Sprachen": ["de"], "Text": "Wettbewerbskommission 02.12.2013 Abreden im Bereich Luftfracht"}, {"Sprachen": ["fr"], "Text": "Wettbewerbskommission 02.12.2013 Abreden im Bereich Luftfracht"}, {"Sprachen": ["it"], "Text": "Wettbewerbskommission 02.12.2013 Abreden im Bereich Luftfracht"}], "Meta": [{"Sprachen": ["de"], "Text": "Eidgenossenschaft Wettbewerbskommission "}, {"Sprachen": ["fr"], "Text": "Conféderation Wettbewerbskommission "}, {"Sprachen": ["it"], "Text": "Confederazione Wettbewerbskommission "}], "Abstract": [{"Sprachen": ["de", "fr", "it"], "Text": "Abreden im Bereich Luftfracht"}], "ScrapyJob": "446973/67/1907", "Zeit UTC": "13.02.2026 03:12:56", "Checksum": "f2b12594108954929fbadcb925474e32", "Chunktext": "Auszug aus dem Entscheid Wettbewerbskommission 02.12.2013 Abreden im Bereich Luftfracht\nRegeste:\nAbreden im Bereich Luftfracht\n\n 711.112-00003/COO.2101.111.6.412012 73\n877. Scandinavian bringt auch vor, [andere Luftverkehrsunternehmen] seien ebenfalls an den\ngenannten Kontakten beteiligt gewesen. Allerdings hätte die Handlungen dieser Luftverkehrsunternehmen keine Verantwortung nach sich gezogen. 372\n878. Hierzu kann auf die Ausführungen in den Randziffern 855, 872 und 874 verwiesen werden.\n879. Scandinavian macht geltend, dass sich Scandinavian auf die Weitergabe von bereits\nöffentlich zugänglich gemachten Informationen beschränkt habe. Es sei darum gegangen, die\nTreibstoffzuschläge von Scandinavian an das Rechnungssystem CASS zu melden. In diesem\nZusammenhang habe es sich auch um Erwartungshaltungen anderer Luftverkehrsunternehmen zum Verhalten von Scandinavian gehandelt. 373\n880. Hierzu kann auf die Ausführungen in Randziffer 830 verwiesen werden. In Bezug auf die\nEinspeisung von Informationen in das Rechnungssystem CASS ist festzustellen, dass Scandinavian erwiesenermassen Kontakte mit [...] in Bezug auf Treibstoffzuschläge hatte. Die Teilnahme von Scandinavian am Informationsaustausch beeinflusste und vereinfachte die Erwartungsbildung und –haltung der anderen Luftverkehrsunternehmen.\n881. Scandinavian bringt vor, dass die Kontakte von Scandinavian an den Treffen […] vor\ndem 1. Juni 2002 stattgefunden hätten. Diese Treffen hätten somit ausserhalb des relevanten\nZeitrahmens stattgefunden. Ziel dieser Treffen sei nicht die Koordination von Treibstoffzuschlägen gewesen. Das Zusammentragen der Informationen an diesen Treffen hätte nach deren öffentlichen Bekanntgabe stattgefunden. […]\n882. Dazu gilt es festzuhalten, dass der Zeitpunkt 1. Juni 2002 für die Feststellung des Sachverhaltes nicht entscheidend ist. Zur Subsumtion von Sachverhalten vor dem 1. Juni 2002\nkann auf Abschnitt B.3 verwiesen werden. Die Darstellung der erwähnten […] Treffen dient\ndenn auch zur Vervollständigung des Gesamtbildes […]\n883. Scandinavian bemängelt die Feststellung, dass Scandinavian von den Kontakten […]\nwusste und Scandinavian den Kontakt zu den anderen Luftverkehrsunternehmen […] aufrecht\nhielt. Diese zwei Behauptungen seien unbegründet und würden auf nachweislich inexakten\nFakten beruhen. […] Ebenfalls würden auch die bilateralen Kontakte mit [...] keine Kenntnis\nvon dem unzulässigen Verhalten der anderen Luftverkehrsunternehmen implizieren. 374\n884. Zuerst ist erneut darauf hinzuweisen, dass Scandinavian […] den Kontakt behalten hatte:\n[…] Abgesehen davon kannte Scandinavian [das zwischen den in Verbindung stehenden Luftverkehrsunternehmen] implementierte Netzwerk für den Informationsaustausch. Indem\nScandinavian mit [...] Informationen austauschte, musste Scandinavian zwangsläufig davon\nausgehen, dass diese in das Netzwerk […] gelangen würden. Zudem ist darauf hinzuweisen,\ndass Scandinavian nach eigenen Angaben systematisch die internen E-Mails von [...] in Kopie\nerhalten hätte. 375\n\nA.4.11.8 Stellungnahme Singapore\n885. Singapore bringt vor, dass der überwiegende Teil der im Antragsentwurf enthaltenen\nDarstellung der Beteiligung der Hauptquartiere bloss die übliche Überwachung der lokalen\nPreissetzunq durch das Management innerhalb international tätiger Unternehmen darstelle.\n[…]\n\n372 Vgl. act. [...], act. [...].\n\n373 Vgl. act. [...], act. [...].\n\n374 Vgl. act. [...].\n\n375 Vgl. act. [...].\n\n"}