{"Signatur": "CH_WBK_001", "Spider": "CH_WEKO", "Datum": "2013-12-02", "PDF": {"Datei": "CH_WEKO/CH_WBK_001_Abreden-im-Bereich-L_2013-12-02.pdf", "URL": "https://www.weko.admin.ch/dam/weko/de/dokumente/2022/abreden_im_bereich_luftfracht_verfuegung_vom_2_dezember_2013.pdf.download.pdf/Abreden%20im%20Bereich%20Luftfracht%20Verf%C3%BCgung%20vom%202.%20Dezember%202013.pdf", "Checksum": "27f858d3271fdd6f04e1ed5b27407471"}, "Scrapedate": "2026-02-13", "Num": ["Abreden im Bereich Luftfracht"], "Kopfzeile": [{"Sprachen": ["de"], "Text": "Wettbewerbskommission 02.12.2013 Abreden im Bereich Luftfracht"}, {"Sprachen": ["fr"], "Text": "Wettbewerbskommission 02.12.2013 Abreden im Bereich Luftfracht"}, {"Sprachen": ["it"], "Text": "Wettbewerbskommission 02.12.2013 Abreden im Bereich Luftfracht"}], "Meta": [{"Sprachen": ["de"], "Text": "Eidgenossenschaft Wettbewerbskommission "}, {"Sprachen": ["fr"], "Text": "Conféderation Wettbewerbskommission "}, {"Sprachen": ["it"], "Text": "Confederazione Wettbewerbskommission "}], "Abstract": [{"Sprachen": ["de", "fr", "it"], "Text": "Abreden im Bereich Luftfracht"}], "ScrapyJob": "446973/67/1907", "Zeit UTC": "13.02.2026 03:12:56", "Checksum": "f2b12594108954929fbadcb925474e32", "Chunktext": "Auszug aus dem Entscheid Wettbewerbskommission 02.12.2013 Abreden im Bereich Luftfracht\nRegeste:\nAbreden im Bereich Luftfracht\n\n 711.112-00003/COO.2101.111.6.412012 26\nEnglisch. 142 Dieser Antrag wurde mit Schreiben vom 14. August 2013, unter Verweis auf die\ninternationale Tätigkeit von South African und genügend Zeit für Übersetzungen durch die\nParteien selber, abgewiesen. 143 Singapore stellte mit Schreiben vom 25. Juli 2013 nachträglich\nAntrag auf Anhörung. 144 Dieser Antrag wurde mit Schreiben vom 14. August 2013 gutgeheissen und Singapore wurde nachträglich vorgeladen. 145 American stellte mit Schreiben vom 29.\nJuli 2013 Antrag auf Verlängerung der Redezeit von 15 Minuten auf 30 Minuten und Antrag\nauf unentgeltliche Übersetzung Deutsch-Englisch während der Anhörung. 146 Der Antrag auf\nVerlängerung der Redezeit und der Antrag auf unentgeltliche Übersetzung wurden abgewiesen. Allerdings wurde American im Sinne ihres Subeventualantrags erlaubt, eine Übersetzung\nauf eigene Kosten zu organisieren. 147 Polar stellte mit Schreiben vom 13. August 2013 mehrere Anträge: Verschiebung des Anhörungstermins von Polar vom 9. September 2013 auf den\n16. September 2013; Möglichkeit zur Stellungnahme und Befragung gegenüber [...] während\nder Anhörung; Möglichkeit zur Kommunikation in englischer Sprache; Simultanübersetzung\nDeutsch-Englisch während den Anhörungen; Erstellen der Protokolle in Originalsprache. 148\nDem Antrag auf Verschiebung des Anhörungstermins wurde nicht stattgegeben. Eine Befragung anderer Parteien und kurze Stellungnahme zu Äusserungen anderer Parteien während\nder Anhörungen wurde zugelassen. Die Anträge auf unentgeltliche Simultanübersetzung\nDeutsch-Englisch, zur Kommunikation in englischer Sprache und Erstellen der Protokolle in\nOriginalsprache wurden abgewiesen. 149 In der Folge stellte Polar mit Schreiben vom 22. August 2013 Antrag auf Wiedererwägung der Ablehnung des Antrags auf Verschiebung des Anhörungstermins vom 9. auf den 16. September 2013. 150 Diesem Antrag auf Wiedererwägung\nwurde nicht stattgegeben. 151 [...] widerrief mit Schreiben vom 16. August 2013 ihren Antrag auf\nAnhörung und teilte gleichzeitig mit, dass [...] indessen vollumfänglich an den übrigen Anträgen\nsowie ihrer Begründung festhalte und wiederholte die aus ihrer Sicht wesentlichen Aspekte\nder Stellungnahme vom 22. März 2013 zum Antrag des Sekretariats. 152 Dem sinngemäss\ngestellten Antrag auf Aufhebung der Vorladung von [...] zur Anhörung am 9. September 2013\nwurde stattgegeben. 153\n89. Mit Schreiben vom 28. August 2013 erhielten die Parteien ein aktualisiertes Anhörungsprogramm. 154\n90. Am 9. September 2013 fanden die Anhörungen vor der WEKO von South African, [...],\nPolar und American statt. 155 Am 16. September 2013 fanden die Anhörungen vor der WEKO\nvon Singapore, [...], Scandinavian und United statt. 156 Die angehörten Parteien erhielten das\njeweilige Anhörungsprotokoll und die entsprechende Audioaufnahme mit Schreiben vom 24.\nSeptember 2013 zur Unterschrift. 157 Bis am 9. Oktober 2013 schickten die angehörten Parteien\ndem Sekretariat unterschriebene Protokolle in geänderter Form oder mit Änderungsanträgen\n\n142 Vgl. act. [...].\n\n143 Vgl. act. [...].\n\n144 Vgl. act. [...].\n\n145 Vgl. act. [...].\n\n146 Vgl. act. [...].\n\n147 Vgl. act. [...].\n\n148 Vgl. act. [...].\n\n149 Vgl. act. [...].\n\n150 Vgl. act. [...].\n\n151 Vgl. act. [...].\n\n152 Vgl. act. [...].\n\n153 Vgl. act. [...].\n\n154 Vgl. act. [...].\n\n155 Vgl. act. [...].\n\n156 Vgl. act. [...].\n\n157 Vgl. act. [...].\n\n711.112-00003/COO.2101.111.6.412012 27\nzurück. 158 In der Folge verglich das Sekretariat die Änderungen und Änderungsanträge mit\nden Audioaufnahmen der Anhörungen. Weil Parteien Änderungen vornahmen, die von den\nAudioaufnahmen abwichen und wegen der Einarbeitung von Änderungsanträgen in die Protokolle erhielten [...], Scandinavian, South African, [...], United und Polar die überarbeiteten Protokolle erneut zur Unterschrift. 159 Die angehörten Parteien erhielten ein gegengezeichnetes\nExemplar der Anhörungsprotokolle mit Schreiben vom 22. Oktober 2013 160 und vom 5. November 2013 161.\n91. Im Nachgang zu den Anhörungen sandten [...], Scandinavian und [...] den Wettbewerbsbehörden zusätzliche Dokumente zur Ergänzung ihrer Ausführungen während der Anhörung. 162 Zudem stellte Polar in Bezug auf die Anhörung von [...] vom 16. September 2013 zwei\nAnträge. Beim ersten Antrag handelt es sich um eine Änderung des Protokolls der Anhörung\nvon [...] vom 16. September 2013: Polar beantragt die Protokollierung einer Aussage, welche\nin englischer Sprache erfolgte. Als zweiten Antrag fordert Polar die Einvernahme eines bestimmten Mitarbeiters von [...] zu den vorgeworfenen Verhaltensweisen. 163\n92. Mit Schreiben vom 8. November 2013 sendete Singapore einen Vorschlag mit angepasstem Antrag. Der Hauptgesichtspunkt dieser Anpassung liege in der Verringerung des Detaillierungsgrades der im Antrag enthaltenen Informationen. Mit dieser Verringerung erfolge\neine inhaltliche Beschränkung auf Verhaltensweisen in der Schweiz und hinsichtlich Koordination auf Stufe Hauptquartier auf die von [...] beschriebene «Kerngruppe». 164\n\n"}