Aufgrund des Abschlusses der einvernehmlichen Regelung konnte in der vorliegenden Verfügung die Begründungstiefe und -dichte stellenweise reduziert werden. 346. Die an der unzulässigen Abrede beteiligten Speditionsunternehmen werden unter Berücksichtigung des Abschlusses der einvernehmlichen Regelung sowie von individuellen Faktoren, namentlich von Selbstanzeigen sanktioniert. Die kumulierte Sanktionssumme beträgt CHF 6‘220‘153.--. Weiter haben die beteiligten Speditionsunternehmen Verfahrenskosten von insgesamt CHF 551‘141.-- zu tragen. Die restlichen Verfahrenskosten von CHF 10‘000.-- entfallen auf Spedlogswiss.