341. Die restlichen Gebühren werden den an der unzulässigen Wettbewerbsabrede beteiligten Speditionsunternehmen zu gleichen Teilen von je CHF 110‘228.-- und unter solidarischer Haftbarkeit auferlegt (vgl. Art. 1a GebV-KG i.V.m. Art. 2 Abs. 2 AllgGebV). 342. Agility hat im Rahmen der Stellungnahme vorgebracht, es seien den Selbstanzeigern aufgrund ihrer Mitwirkung im Verfahren tiefere Kosten aufzuerlegen. Diesem Vorbringen kann nicht gefolgt werden. Die Mitwirkung im Rahmen der Selbstanzeige führt zu einer Reduktion der Sanktion, nicht zu einer Reduktion der Verfahrenskosten.