Dem ist entgegenzuhalten, dass Spedlogswiss ungleich selbständiger ist als Ascopa. Spedlogswiss verfügt über eine eigene Geschäftsstelle mit einem vollamtlichen Geschäftsleiter und einem eigenen, professionellen Sekretariat und bietet seinen Mitgliedern zahlreiche Dienstleistungen an, weshalb Spedlogswiss oben als Unternehmen gemäss Art. 2 KG qualifiziert wurde (vgl. Rz 66). Diese Elemente waren bei Ascopa nicht gegeben. Selbst das Sekretariat hatte Ascopa an die Fédération des Entreprises Romandes Genève (FER) ausgelagert.