192 Es gibt aber auch Gegenbeispiele: so wurde namentlich in dem mittels einvernehmlicher Regelung abgeschlossenene Fall „Fahrschule Graubünden“ die Hälfte der Verfahrenskosten dem Verband und die andere Hälfte seinen Mitgliedern belastet. 193 Spedlogswiss beruft sich auf den Fall Ascopa und macht geltend, Spedlogswiss sei kein Abredepartner gewesen und Spedlogswiss wäre ohne ihre Mitglieder eine „leere, nicht funktionsfähige Hülle“, analog zur Feststellung der WEKO für den Verband Ascopa. Dem ist entgegenzuhalten, dass Spedlogswiss ungleich selbständiger ist als Ascopa.