B.5 Weitere Anordnungen: Beschlagnahmte Dokumente 334. Anlässlich der Hausdurchsuchungen wurden bei den durchsuchten Untersuchungsadressaten diverse Papierdokumente beschlagnahmt sowie elektronische Daten kopiert und gespiegelt. 188 Die für die Untersuchung relevanten elektronischen Daten wurden in Form von elektronischen Berichten in die Untersuchungsakten übernommen. 189 Mit Eintritt der Rechtskraft der vorliegenden Verfügung gegenüber allen Parteien kann ausgeschlossen werden, dass noch auf die Original-Papierdokumente bzw. die gespiegelten Daten zurückgegriffen werden muss.