schliessen und auf weitere Ermittlungsmassnahmen verzichten zu können. Unter Berücksichtigung dieser Umstände erscheint im vorliegenden Fall eine Reduktion von [40–50] % für die Deutsche Bahn und Agility als sachgerecht. B.4.2.6 Ergebnis 331. Aufgrund der genannten Erwägungen und unter Würdigung aller Umstände und aller genannten sanktionserhöhenden und -mildernden Faktoren lässt sich die Sanktionsberechnung für jede Untersuchungsadressatin wie folgt zusammenfassen (wobei in der Tabelle jeweils der Sanktionsbetrag nach erfolgtem Berechnungsschritt angegeben wird): Tabelle 10: Zusammenfassung der Sanktionsberechnung