Zudem wurde bei Agility gar keine Hausdurchsuchung durchgeführt und auch die Untersuchung erst aufgrund der eigenen Selbstanzeige eröffnet. Aufgrund der Komplexität und Mehrschichtigkeit der Absprache waren die umfangreichen Beweismittel, welche durch die Deutsche Bahn und von Agility eingereicht wurden von wesentlicher Bedeutung zur Erbringung des Nachweises, dass sich die Absprache nicht in Abreden bezüglich singulärer Gebühren erschöpft hat, sondern eine Gesamtabrede vorlag, sich bezüglich der Weitergabe exogener Kostenfaktoren an die Kunden zu koordinieren.