• Im Entscheid „Elektroinstallationsbetriebe Bern“ führte die WEKO aus, dass in Konstellationen, in welchen bereits eine Sanktionsreduktion aufgrund einer Kooperation im Rahmen der Bonusregelung erfolgt, eine zusätzliche Reduktion für den Abschluss einer einvernehmlichen Regelung 10–20 % betragen sollte. Im konkreten Fall reduzierte die WEKO die Sanktion um 20 %. 178