• In mehreren Entscheiden („Publigroupe“, „Documed“, „Sécateurs et cisailles“, „USPI“ und „IFPI“) wurde aus Gründen der Verhältnismässigkeit von der umsatzbasierten Sanktionsberechnung abgewichen. In all diesen Fällen wurde der Abschluss einer einvernehmlichen Regelung als milderndes Element mitberücksichtigt und war daher auch von Bedeutung für die im Vergleich zur ordentlichen Berechnung erheblich reduzierten Sanktion. 176