Zudem hat die WEKO in einem aktuellen Entscheid eine Verschärfung der Praxis für Abreden gemäss Art. 5 Abs. 3 KG (in casu Submissionsabsprachen) in Aussicht gestellt und damit die Aussagekraft der Sanktionsbemessung im Elektroinstallationsfall stark relativiert. 171 Es ergeben sich daher folgenden Basisbeträge: Tabelle 8: Basisbeträge der Untersuchungsadressaten in CHF Unternehmen Basisbetrag Agility [1–3] Mio.