22/2009/03287/COO.2101.111.5.266529 74 277. Nachfolgend finden sich die abweichenden Vereinbarungen mit Spedlogswiss. Auf eine Wiedergabe der Vorbemerkungen wird verzichtet, da der Wortlaut grundsätzlich identisch ist mit dem oben aufgeführten Wortlaut der Vorbemerkungen der EVR mit den Spediteuren, es fehlen einzig die Passagen zum Sanktionsrahmen, da Spedlogswiss im vorliegenden Fall nicht direkt sanktioniert werden kann. 145 Die mit Spedlogswiss getroffenen Vereinbarungen lauten wie folgt: Vereinbarungen