254. Im Rahmen der Marktabgrenzung konnten Personen bzw. Unternehmen, welche Waren versenden wollen, als direkte Marktgegenseite identifiziert werden (vgl. Rz 202). In der Regel meldet sich die Marktgegenseite (ein Kunde) beim Spediteur und gibt diesem die zentralen Koordinaten seiner Sendung (z.B. Destination, Zeitraum etc.) an. Der Spediteur überprüft anschliessend seine Möglichkeiten und Kapazitäten und macht dem Kunden eine individuelle Offerte, welche dieser annehmen oder ablehnen kann (vgl. auch Rz 248). 255. Bezüglich der Stellung der Marktgegenseite kann angemerkt werden, dass einzelne Personen oder kleinere Unternehmen, welche gelegentlich (unregelmässig) von Speditions-