ge) und die damit verbundene Preiserhöhung bei einem Konkurrenten umgehen zu können. 124 Vielmehr findet sich die Marktgegenseite (wenn auch ungern) mit der Einführung einer neuen Gebühr oder eines Zuschlags ab und akzeptiert zwangsläufig die damit verbundene Preiserhöhung (d.h. sie passt den Reservationspreis an). Gegeben dieses Verhalten ist es für ein Unternehmen optimal, den Totalpreis gemäss der von der Marktgegenseite akzeptierten Höhe anzuheben und keinen „Preisnachlass“ auf dem Basispreis (vgl. Rz 240 f.) zu gewähren. 125 Für die Marktgegenseite bestätigt sich auf diese Weise gleichzeitig ihre ur-