• AAMS-Gebühr: Betreffend die AAMS-Gebühr haben [3 Luftfrachtspediteurinnen] angegeben, diese ihren Kunden (generell) verrechnet zu haben. [2 Luftfrachtspediteurinnen] haben angemerkt, dass sie diese Gebühr nur „teilweise“ (z.B. in 60 % der Fälle) verrechnet haben. Betreffend die Einhaltung hat keines der zuvor genannten