22/2009/03287/COO.2101.111.5.266529 62 dings hätte der Kunde damit rechnen müssen, dass ihm dafür andere lokale Gebühren belastet würden. Eine disziplinierende Wirkung auf in der Schweiz an der Gesamtabrede beteiligte Unternehmen durch ausländische Luftfrachtspediteure ist daher unwahrscheinlich. 4. Fazit zum Aussenwettbewerb 235. Im relevanten Markt bestand im relevanten Zeitraum ein gewisser Aussenwettbewerb. Der Aussenwettbewerb wurde jedoch durch den Versand der Empfehlungen von Spedlogswiss an nicht an der Gesamtabrede beteiligte Luftfrachtspediteure eingeschränkt.