22/2009/03287/COO.2101.111.5.266529 59 den, ob die Unternehmen die Gebühren generell in Rechnung gestellt haben („Stellen Sie die Gebühr Ihren Kunden in Rechnung?“) und, wenn ja, ob sie sich auch an die von Spedlogswiss empfohlene Höhe gehalten haben („Halten Sie sich an die Empfehlung von Spedlogswiss“). Es ist zu bemerken, dass jeweils nicht alle Unternehmen alle Fragen beantwortet haben. 101 Tabelle 3: Antworten der nicht an der Gesamtabrede beteiligten Unternehmen