Gleichzeitig handelt es sich bei den nicht an der Gesamtabrede beteiligten Unternehmen um kleinere bis mittlere Luftfrachtspediteure (Rz 219). Es ist nicht davon auszugehen, dass vereinzelte kleinere und mittlere Unternehmen eine disziplinierende Wirkung auf die grossen und weltweit tätigen (an der Gesamtabrede beteiligten) Konzerne auszuüben vermochten.