In einem späteren Entscheid (Deutsche Post/Exel 87) ist die Kommission jedoch auf diese Abgrenzung zurückgekommen und hat festgehalten, dass sie eine solche Segmentierung innerhalb der internationalen Luftfrachtspedition nicht mehr für angebracht hält: Obwohl auch in der Luftfrachtspedition nach wie vor unterschiedliche Angebote bezüglich Geschwindigkeit existierten, würden diese nicht als Teil eines eigenen Produktemarktes gesehen. Dieser Auffassung kann zugestimmt werden, so dass zumindest für den Bereich der internationalen Luftfrachtspedition keine Abgrenzung nach Zustellgeschwindigkeit vorzunehmen ist. 209.