Da ein Spediteur die Transportleistung „nur“ organisiert, jedoch nicht selber durchführt, ist diese Unterscheidung vorliegend nicht von Belang. Die Europäische Kommission hat hierzu ebenfalls festgehalten: „[…] a clear distinction based on a certain (minimum) weight for consignments shipped did not exist for freight forwarding. Freight forwarders can and do accept small shipments”. 80 203. Bezüglich der Abgrenzung des sachlich relevanten Marktes im Bereich „Spedition“ erscheint es mangels Schweizer Präjudizien sinnvoll, sich an der reichhaltigen Praxis der Europäische Kommission zu orientieren.