Die Beispiele zeigen weiter auf, dass sich die Spediteure bewusst waren, dass ihre Verhaltensweisen vermutlich unzulässig waren, weshalb sie entsprechende Gegenmassnahmen ergriffen haben (z.B. die Codewörter in England oder die Kommunikation über ein speziell dafür eingerichtetes E-Mail-Konto in Shanghai). 187. Schliesslich fällt auf, dass auch bei den vorgenannten ausländischen Gebühren auf eine gleichzeitige und einheitliche Kommunikation der Spediteure gegenüber der Kundschaft geachtet wurde, um die Akzeptanz der Gebühren zu erhöhen. B.3.1.3.6 Ergebnis: Vorliegen einer Gesamtabrede